Je nach betrieblicher Anforderung sind nach Zuweisung der Rechnungsnummer Änderungen des Vorganges und des Rechenblattes nicht mehr möglich. Mit einer Gutschrift (Korrektur- oder Stornorechnung) werden fehlerhafte Rechnungen korrigiert.
- Gehen Sie mit Rechtsklick auf den fehlerhaften Rechnungsvorgang und wählen Sie Gutschrift anlegen.
- Bestätigen Sie den Namensvorschlag des neuen Vorgangs oder geben Sie einen anderen Namen an, der den Bezug zu der Originalrechnung klarstellt.
- Klicken Sie auf Rechenblatt und bestätigen die Meldung mit Speichern.
- Bei der Gutschrifterstellung wird einmalig automatisch oder manuell eine fortlaufende Nummer erzeugt, die nicht mehr zurückgenommen werden kann.
- Wählen Sie über Rechnungsvorlagen eine Vorlage für „Gutschrift“.
- In der Gutschrift wird der Rechnungsbetrag ins Minus gesetzt, um den Umsatz wieder auszugleichen.