Aufgrund der Corona-Krise hat die deutsche Bundesregierung temporäre Mehrwertsteuersenkungen auf den Weg gebracht. Unsere Handlungsempfehlung kann unter Berücksichtigung der österreichischen Gesetzgebung auch in Österreich angewandt werden. Bitte vereinbaren Sie vorab ein Update auf die aktuellste Version oder führen Sie ein automatisches Update (ab Bp Event 11) durch.

Wenn Sie einen Hotline- und Updateservice- Vertrag mit der Bankettprofi GmbH haben, wenden Sie sich für ein kostenloses Erstgespräch an den Bp Event Support oder Ihren Betreuer. Bitte klären Sie vorher die Punkte des Fragebogens.

Für die Umsetzung in Bp Event muss zwischen zwei Themen differenziert werden.

  1. Umsetzung der temporären Mehrwertsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie (erstes Corona-Steuerhilfegesetz)
    Der Umsatzsteuersatz wird für nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2021 (Laufzeit 12 Monate) erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken vom regulären Steuersatz auf den ermäßigten Steuersatz abgesenkt.
    Weitere Infos unter Bundesfinanzministerium
    Zur Bp Event Handlungsempfehlung (erstes Corona-Steuerhilfegesetz)
  2. Umsetzung der allgemeinen temporären Mehrwertsteuersenkung (zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
    Die Umsatzsteuer wird befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 (Laufzeit 6 Monate) gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %.
    Weitere Infos unter Bundesfinanzministerium

    Falls Sie für den betroffenen Zeitraum bereits Akontorechnungen, Gutschriften oder Stornorechnungen versendet bzw. verbucht haben, muss zuerst folgende Handlungsempfehlung (zweites Corona- Steuerhilfegesetz siehe unten) durchgeführt werden. Für die Details klicken Sie hier.
    Danach nutzen Sie die Bp Event Handlungsempfehlung zum zweiten Corona-Steurhilfegesetz.
    Zur Bp Event Handlungsempfehlung (zweites Corona-Steuerhilfegesetz)

Hinweis: Die Handlungsempfehlungen beruhen auf Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums zum deutschen Konjunkturpaket. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen, sie ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt. Änderungen vorbehalten

Zusätzlich zur Handlungsempfehlung erhalten Sie von uns bereits vorgefertigte Hilfsmittel (Listen, Jobs). Wenden Sie sich hierfür an den Bp Event Support oder Ihren Betreuer.