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Zusätzlich zur beschlossenen Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie, sollen ab dem 01.07.2020 die Steuersätze zeitlich begrenzt bis zum 31.12.  von 19% auf 16% und von 7% auf 5%  für alle Waren und Dienstleistungen gesenkt werden. Hierdurch ergibt sich zusätzlich zur MwSt-Senkung auf Speisen in der Gastronomie weiterer Handlungsbedarf. Bitte achten Sie bei der Umsetzung auf die Einhaltung der angegebenen Reihenfolge.

Schritt 1 - Legen Sie neue Mehrwertsteuersätze an

Für die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer legen Sie neue Steuersätze an, vorhandene Mehrwertsteuersätze zur Nachvollziehbarkeit nicht löschen oder überschreiben. Wurden für den Zeitraum der Steuersatz- Senkung bereits Akontorechnungen, Gutschriften oder Stornorechnungen erstellt und ggf. verbucht, wenden Sie sich bitte an den Bp Event Support oder Ihren Betreuer. Bei Verwendung einer Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung, müssen bereits erstellte Akontorechnungen, Gutschriften und Stornorechnungen an die Fibu exportiert werden, bevor neue Steuersätze angelegt werden.

  1. Gehen Sie in der Funktionsleiste auf Administration AdministrationAdministration Einstellungenartikel Artikel.
  2. Um einen neuen Mehrwertsteuersatz anzulegen, klicken Sie auf neu Neu im Feld Steuersätze.
  3. Geben Sie die Steuersatz – Nummer und den Steuersatz ein.
    a) Nr. 1 für den vorübergehenden Mehrwertsteuersatz von 16% *
    b) Nr. 2 für den vorübergehenden Mehrwertsteuersatz von 5 % *
  4. Geben Sie jeweils das Gültig ab Datum 01.07.2020 ein.
  5. Speichern Speichern Sie Ihre Eingabe.
  6. Für die korrekte Berechnung der neuen Steuerwerte in bereits bestehenden Veranstaltungen zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020, gehen Sie in der Funktionsleiste auf den Reiter Basis BasisAusfuehrenexpand Job startenJob Aufbereitung VA/VG nach MwSt-Umstellung. Den Job erhalten Sie vom Bp Event Support oder Ihrem Betreuer.

    Hinweis: Die Senkung der Mehrwertsteuer ist zeitlich auf 6 Monate beschränkt, voraussichtlich werden nach Ablauf dieser Zeit die vorhergehenden Steuersätze wieder gültig. Sie können bereits jetzt zusätzlich die Steuersätze mit Gültigkeit ab dem 01.01.2021 eingeben
    a) Nr. 1 Gültig ab 01.01.2021 19%
    b) Nr. 2 Gültig ab 01.01.2021 7 %

Screenshot MwSt Sätze

Schritt 2 - Pflegen Sie die Artikelpreise

Das weitere Vorgehen entscheiden Sie als Unternehmer. Folgende Möglichkeiten bestehen:

a.) Sie weisen Ihre Preise netto aus -> keine weiteren Schritte nötig
b.) Sie weisen Ihre Preise brutto aus und möchten die Steuersatz- Senkung nicht an Ihren Kunden weitergeben -> keine weiteren Schritte nötig
c.) Sie weisen Ihre Preise brutto aus und möchten die Steuersatz- Senkung an Ihren Kunden weitergeben -> Pflegen Sie Ihre Artikelpreise wie folgt

  1. Rufen Sie sich die entsprechenden Artikel über die Artikelsuche auf.
  2. Klicken Sie in der horizontalen Werkzeugleiste auf Aktionen auf der Liste > Artikel in Liste bearbeiten.
  3. Geben Sie die Preisschiene netto an und das Preise gültig ab Datum 01.07.2020 ein.
  4. Klicken Sie auf Grundlage und wählen Formel für Preisanpassung nach Stichtag.
    Hinweis: Die Formel erhalten Sie auf Nachfrage vom Bp Event Support oder Ihrem Betreuer.
  5. Geben Sie die Folgeabfragen zur Preisschiene (Vk Preisschiene), Preisgestaltung (nein für netto) und Stichtag (30.06.2020) ein.
  6. Geben Sie im Feld %anpassen "16" ein, um auf den Netto Preis die 16% MwSt aufzuschlagen.
  7. Überprüfen Sie die Eingaben in der Spalte "Formel", runden auf (z.Bsp. 0,10), nehmen ggf. manuelle Preisanpassungen vor und klicken auf Berechnen.
  8. Um die Änderungen zu übernehmen, klicken Sie auf Speichern Speichern.

Schritt 3 - Setzen Sie die Änderungen nach Ablauf der 6 monatigen Frist zurück

Nach Ablauf der 6 monatigen Senkung der Mehrwertsteuer, kann mit Hilfe einer Formel die Preisänderung ab 01.01.2021 „rückgängig“ gemacht werden. So müssen Sie Ihre Preise nicht erneut über die Artikelpflege anpassen. Die Formel erhalten Sie vom Bp Event Support oder Ihrem Betreuer.

Sobald Sie die Liste "Formel für Preisanpassung nach Stichtag" erhalten haben, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Rufen Sie sich die entsprechenden Artikel über die Artikelsuche auf.
  2. Klicken Sie in der horizontalen Werkzeugleiste auf Aktionen auf der Liste > Artikel in Liste bearbeiten.
  3. Geben Sie die Preisschiene brutto und das Preise gültig ab Datum 01.01.2021 an.
  4. Klicken Sie auf Grundlage und wählen Formel für Preisanpassung nach Stichtag.
  5. Geben Sie die Folgeabfragen zur Preisschiene (Vk Preisschiene), Preisgestaltung (ja für brutto) und Stichtag (30.06.2020) ein.
  6. Überprüfen Sie die Eingaben in der Spalte "Formel", runden auf (z.Bsp. 0,10), nehmen ggf. manuelle Preisanpassungen vor und klicken auf Berechnen.
  7. Um die Änderungen zu übernehmen, klicken Sie auf Speichern Speichern.

*Bitte prüfen Sie in jedem Fall die länderspezifische Gesetzgebung!

Bundesministerium für Finanzen

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