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Personenbezogene Daten dürfen nur zu bestimmten Zwecken und auf rechtlicher Grundlage erfasst und genutzt werden.
Wie, wozu und auf welcher rechtlichen Grundlage die Daten ursprünglich erfasst wurden, kann für Adressen oder einzelne Ansprechpartner dokumentiert werden. Stimmen Sie die möglichen Werte für die rechtlichen Grundlagen und Datenverarbeitungszwecke zunächst mit Ihrem Datenschutzexperten auf die betrieblichen Belange ab.
Personenbezogene Daten dürfen nur nach Zustimmung erfasst werden. Unter Datenverarbeitung werden die möglichen Zustimmungswege für Adressen oder Ansprechpartner festgelegt.
Die spätere Kontaktaufnahme zu Werbezwecken darf nur über genehmigte Medien erfolgen. Unter Datenverarbeitung zu Werbezwecken werden die zur späteren Kommunikation angebotenen Medien angelegt. Aktivieren Sie die Eingabe von Datenerhebung und Datenverarbeitung
Legen Sie die Auswahllisten zur Datenerhebung fest
Bsp.: Vertragserfüllung (DSGVO Art. 6 Absatz 1 b), Einwilligung (DSGVO Art. 6 Absatz 1 a, Art. 7)
Legen Sie die möglichen Medien zur Einwilligung in die Datenverarbeitung fest
Bsp.: Brief, Telefonat, GesprächLegen Sie die möglichen Medien für die spätere Datenverarbeitung fest
Bsp.: Twitter, Facebook