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Personenbezogene Daten dürfen nur zu bestimmten Zwecken und auf rechtlicher Grundlage erfasst werden. Diese dokumentieren Sie bei der Anlage einer neuen Adresse oder eines neuen Ansprechpartners.
Personenbezogene Daten dürfen nur nach Einwilligung und ausschließlich zu festgelegten Zwecken weiterverwendet werden. Diese dokumentieren Sie bei der Anlage einer neuen Adresse oder eines neuen Ansprechpartners.
Angaben zur Datenverarbeitung werden nicht geändert, sondern durch neue ersetzt.
Personenbezogene Daten dürfen nicht unbefristet aufbewahrt werden, deshalb muss auch Korrespondenz je nach Verwendungszweck nach einer angemessenen Frist gelöscht werden. Stimmen Sie die Löschfristen mit Ihrem Datenschutzexperten und gegebenenfalls anderen Experten (Steuerberater) ab, diese unterscheiden sich je nach Verwendungszweck und von Unternehmen zu Unternehmen. Neben gesetzlichen Auflagen spielen hier auch betriebliche Gegebenheiten eine Rolle.
Persönliche Daten müssen gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden, der Zweck nicht mehr gegeben ist, oder der Betroffene dies verlangt. Die tatsächliche Löschung der Daten ist nicht gesetzlich verlangt, es genügt die vollständige Sperrung der Daten, die die Informationen unzugänglich macht. Adressen werden in Bp Event nie vollständig gelöscht, können aber aus der Standardsuche oder auch der erweiterten Suche entfernt werden. Dokumentieren Sie die Herkunft von Adressdaten (Datenerhebung)
Datenverarbeitung.
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Verarbeitungszwecke erweiterbar.
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Dokumentieren Sie die Einwilligung zur späteren Nutzung der Adressdaten zu Werbezwecken (Datenverarbeitung)
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Ändern Sie die Einwilligung zur späteren Nutzung der Adressdaten (Datenverarbeitung)
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Erteilen Sie Auskunft über gespeicherte Adressdaten
Entfernen Sie Adressen aus der Suche
Robinsonliste. Die Adresse kann dann nur noch von dem begrenzten Personenkreis gesehen und reaktiviert werden, die Lese- und Änderungsrecht auf die Robinsonliste hat.
Robinsonliste aus der Liste und Suche entfernt werden.